1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für jedes Angebot /
Bestellung und Vereinbarung, unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diese
entgegen den Bedingungen des Kunden, vorbehaltlich schriftlich vereinbarter Ausnahmen, die nicht
kann vom Kunden in jedem Fall als generelle Befreiung von der
diese Bedingungen gelten für frühere und / oder zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den
Teile. In jedem Fall kann unser Einverständnis nicht daraus abgeleitet werden, dass wir den Vertrag abgeschlossen haben
ohne Anfechtung der Bedingungen oder ähnlicher Bestimmungen des Kunden zustimmen.
1.2. Mit Annahme des Angebots und/oder Auftragserteilung gilt jeder Kunde als unwiderlegbar
kennen diese allgemeinen Verkaufsbedingungen und akzeptieren sie vorbehaltlos. Die Nichtigkeit / Nichtanwendbarkeit einer Bestimmung in einem der Artikel dieser Bedingungen berührt nicht
beeinträchtigt in keiner Weise die Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen und die betreffende Bestimmung wird
von Gawijn durch eine gültige / durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht am nächsten kommt
Parteien.
1.3. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen einer ausdrücklich angenommenen Bestellung und denen von
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6. Kauft der Kunde am Ende des Vertrages, aus welchem Grund auch immer,
Waren bei Gawijn, dem p
2. Bestellungen, Abschluss und Ausführung des Vertrages
2.1. Von Gawijn bereitgestellte Fotos, Kataloge oder andere Werbematerialien haben keine
vertraglicher Wert. Angebote bleiben einen Monat gültig. Das vom Koordinator auferlegte System
Sicherheiten sind im Angebot nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als geschlossen, an dem Gawijn ausdrücklich zugestimmt hat
der Befehl. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und werden
systematisch vorbehaltlich der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung von Gawijn.
2.3. Gawijn erbringt seine Dienstleistungen nach den Kriterien des Einsatzes von Ressourcen und
gibt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse. Teillieferungen sind zulässig.
2.4. Der Kunde erkennt an, wenn er eine Warenbestellung aufgibt und / oder ein Angebot unterschreibt,
dass er von Gawijn über alle Elemente ausreichend und richtig informiert wurde
der Ware hat und er diese ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen hat.
2.5. Der Kunde verpflichtet sich, Gawijn alle Informationen effizient und kostenlos zur Verfügung zu stellen und
Unterstützung, die für die normale Lieferung der Waren vernünftigerweise erforderlich / nützlich ist, einschließlich
einschließlich, aber nicht beschränkt auf einfachen Zugang und andere Bestimmungen (z. B. Parken, Regeln der
Sicherheit). GawijnGawijn2.6. Der Kunde garantiert, dass er über alle Rechte, Titel und Genehmigungen verfügt /
Genehmigungen, die erforderlich sind, um die Waren an Gawijn zu liefern.
Gawijn2.7. Ohne schadenersatzpflichtig zu sein, ist Gawijn in der Lage zu beurteilen, ob die
Die Lieferung kann aufgrund externer Faktoren, auf die Gawijn keinen Einfluss hat, nicht erfolgen
Griffigkeit und/oder aufgrund schlechter Angaben / fehlerhafter Angaben des Kunden
und / oder sonstige Nichterfüllung der Verpflichtung des Kunden. In diesem Fall ist die Ware, wenn
sogar dem Kunden in Rechnung gestellt, der sie bezahlt.
3. Lieferungen / Höhere Gewalt
3.1. Wenn auch die Lieferung von Materialien oder Geräten zu den Verpflichtungen von
Gawijn, diese werden auf Gefahr und Gefahr des Kunden gelagert und/oder transportiert, falls
auch wenn der Transport von und / oder im Auftrag von Gawijn durchgeführt wird. Dies gilt auch
wenn der Kunde Gawijn Waren zur Reparatur anvertraut und/oder
welche andere Manipulation von diesen.
3.2. Gawijn wird die vereinbarten Termine so weit wie möglich einhalten oder, falls diese nicht eingehalten werden, die
Ware so schnell wie möglich nach Eingang der Bestellung. Allerdings ist die
Überschreitung der vereinbarten Zeit oder Lieferverzögerung berechtigen den Kunden nicht zu Reklamationen
die Auflösung des Vertrages und / oder Entschädigung, sofern keine Frist eingehalten wird
Gawijn.
3.3. Im Falle höherer Gewalt oder eines Vorfalls, der Gawijn vernünftigerweise daran hindert, seine
Verpflichtungen und können diesen nicht zugerechnet werden, behält sich Gawijn das Recht vor, entsprechend zu verlängern
die Liefer- / Leistungsfrist oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, per Rechts
und ohne vorherige gerichtliche Intervention durch eingeschriebene Mitteilung an den Kunden, ohne dass
die Unvorhersehbarkeit dieser Situation beweisen und ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Wir
unter höherer Gewalt sind Feuer, Überschwemmungen, schlechte Wetterbedingungen,
ein Krieg, Unruhen, ein Streik, eine Straßensperre, eine erzwungene Schließung des Unternehmens, usw
Krankheit, Unfall, ein Problem mit der internen Organisation des Unternehmens, ein Verbot
Import oder Export, Transportschwierigkeiten, Verlangsamung
das Routing / Routing-Vorgabe seitens der Lieferanten, und dies auch bei Gawijn
als bei Lieferanten, Betankern oder Subunternehmern oder sonstigen auf diese Weise involvierten Dritten
dass die Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber den vorgenannten Dritten.
4. Vertragsende
4.1. Am Ende der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, erteilt der Kunde Gawijn . die Erlaubnis
während der Arbeitszeit seinen Betrieb zu betreten, um seine Ausrüstung abzuholen
und dies, ungeachtet des Bestehens von Gerichtsverfahren oder Streitigkeiten zwischen Gawijn und dem Kunden
über die Konvention.
4.2. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag einseitig gegen Zahlung von
Gawijn für bereits gelieferte Waren sowie eine feste und nicht reduzierbare Rückerstattung an
bis zu 35% (ohne MwSt.) des noch nicht gelieferten Teils als Gegenleistung
für die Ausübung dieses einseitigen Kündigungsrechts zwingend erforderlich. Bei Auflösung des Vertrages
auf Kosten des Kunden ist Gawijn berechtigt, bereits gelieferte Ware zu bezahlen sowie
feste und nicht reduzierbare Erstattung bis zu 35% (ohne MwSt.) des noch nicht fälligen Teils
geliefert, vorbehaltlich des Rechts von Gawijn auf eine höhere Entschädigung entweder (i) auf der Grundlage von a
eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder (ii) wenn sie einen größeren Nachteil nachweisen kann.
5. Preis und Zahlung
5.1. Die angegebenen Preise werden auf der Grundlage von Löhnen, Rohstoffpreisen,
Versicherung, Transportkosten, Umweltsteuern usw. zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
Gawijn behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, auch wenn der Vertrag bereits ausgeführt wird,
infolge einer Schwankung eines der oben genannten Elemente oder einer anderen Maßnahme für
Gründe, die außerhalb der Kontrolle von Gawijn liegen. Preise verstehen sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer
die in der Verantwortung des Kunden liegen.
5.2. Bei kombinierten Angeboten ist Gawijn nicht verpflichtet, einen Teil der Ware an a . zu liefern
Preis gleich dem entsprechenden Teil des Gesamtbetrags des Angebots.
5.3. Wenn der Kunde Gawijn bittet, auf die Website zu kommen, um festzustellen, was
Waren und/oder welche Arbeiten zur Verfügung gestellt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Feststellung
des Angebots muss der Kunde Gawijn in jedem Fall hierfür die Vergütung von einer (1) Stunde zahlen
Arbeitsaufwand, berechnet mit einem Stundensatz von 75 Euro / Stunde (ohne MwSt., Reisekosten inklusive),
und unabhängig davon, ob sich der Kunde von einem möglichen Dritten (z
Ex. der Vermieter / Mieter, die Versicherungsgesellschaft) die Kosten der Waren und / oder Arbeiten an
liefern. Wenn der Kunde bei Gawijn Waren bestellt, schuldet dieser Kunde Gawijn
Schadensersatz, unabhängig davon, ob der Kunde von einem Dritten (z.
der Vermieter / Mieter, die Versicherungsgesellschaft) für die Waren- und / oder Werkkosten
zustellen.
5.4. Alle Rechnungen von Gawijn sind an die Adresse von Gawijn zahlbar, in bar und ohne
Abzug. Jede Rechnung, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, wird automatisch und ohne vorherige Ankündigung fällig.
erhöht um einen Verzugszins von 12% pro Jahr sowie eine Strafklausel von 15%, mit a
mindestens 125 Euro. Bei Zahlungsverzug ist eine mögliche Minderung
gelöscht.
5.5. Gawijn behält sich das Recht vor, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder dem Preis abhängig zu machen.
voll.
5.6. Alle Rechnungen gelten als anerkannt, wenn sie von der
Kunden per Einschreiben innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Rechnungsdatum.
5.7. Unter keinen Umständen können Zahlungen ausgesetzt oder mit irgendwelchen verrechnet werden
ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gawijn.
5.8. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum einer Rechnung behält sich Gawijn das Recht vor, die
alle Lieferungen ohne Vorankündigung.
6. Eigentumsvorbehalt / Gefahrübergang
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Gawijn
alle Beträge, für die er vertragsgemäß haftet, auch wenn diese Waren
bereits verarbeitet / verarbeitet, und bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung, sie
jederzeit ohne Zustimmung des Kunden zurückgenommen werden. Sobald die Ware
geliefert oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde benachrichtigt wurde, dass er die
Ware trägt der Käufer alle Risiken, einschließlich aller Risiken des Verlustes, der Zerstörung und
Schaden. Lagerung von Waren bis zur Entnahme durch den Kunden,
erfolgt daher auf Gefahr und Gefahr des Kunden.
7. Reklamationen / Haftung
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich bei Lieferung die Einhaltung der
Waren und unter Androhung der Unzulässigkeit muss er Gawijn höchstens jede Reklamation mitteilen
verspätet innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach der Lieferung per Einschreiben.
7.2. Die Nichtmitteilung einer Reklamation durch den Kunden an Gawijn innerhalb der vorgenannten Frist ist gültig
vorbehaltlose Annahme der gelieferten Ware. Dieser Moment wird daher gleichgesetzt mit
Einzel- und Endabnahme.
7.3. Eine Reaktion von Gawijn auf eine verspätete Beschwerde tut der Sache keinen Abbruch
vorgenannter Art und unterliegt stets allen Rechten und ohne Anerkenntnis
schädlich. Zahlung oder Inbetriebnahme der gelieferten Ware, auch bei
wenn der Kunde seine eventuelle Reklamation gemäß Artikel 7.1. mitgeteilt hat, gilt auch
vorbehaltlose Annahme der Ware.
7.4. Die Mitteilung einer Reklamation oder die Ablehnung oder Rücksendung der bestellten Ware gilt nicht
setzt jedoch die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Rechnung nicht aus.
Gawijn
7.5. Gawijn garantiert die versteckten Mängel der von ihr gelieferten Waren, die sich in beiden äußern
(2) Jahre nach der vorläufigen Zulassung, wenn dies vorgesehen war, oder nach der Zulassung
endgültig, wie in Artikel 7.2 festgelegt. oder das Datum, an dem die gemeldeten Mängel
gemäß Artikel 7.1. wurden repariert und erhalten. Der Kunde muss in der
Monat, in Gawijn, per Einschreiben und schriftlich alle sichtbar gewordenen Mängel. Eine späte Erklärung
bedeutet, dass dem Kunden kein Gewährleistungsanspruch mehr zusteht.
7.6. Si une plainte est jugée fondée par Gawijn, il sera tenu, sans le moindre dédommagement, soit
de reprendre/réparer/remplacer les marchandises, soit de procéder à la restitution ou à la
restitution partielle du prix reçu pour la partie non-conforme de la commande.
7.7. Soweit die Haftung (sowohl im Hinblick auf seine vorvertragliche Haftung,
außervertraglich oder vertraglich) von Gawijn beibehalten werden soll, wird es in jedem Fall begrenzt
zur Deckung des direkten Schadens maximal mit der Gesamtsumme der Summen (ohne MwSt.)
von Gawijn für die Waren in Rechnung gestellt, für die die oben genannte Haftung gelten würde
Haft. Haftung für indirekte Schäden jeglicher Art wie Schäden
rein finanziell, Verdienstausfall, Kundenverlust, Arbeitsausfall bzgl.
Waren, für die Gawijn verantwortlich ist usw. ist ausgeschlossen.
7.8. Gawijn ist nicht verantwortlich für kleine Abweichungen vom Hersteller in Bezug auf
Konstruktion, Abmessungen, Farbe und Design in Bezug auf das Angebot /
Vereinbarung, es sei denn, im Angebot / Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Konstruktion,
Abmessungen, Farbe oder Design stellen für den Kunden ein wesentliches Element der
Konvention. Gawijn kann vom Hersteller modifizierte oder andere Waren verwenden
Ware, ungeachtet dessen, was im Angebot / Vertrag angegeben ist
sie entsprechen den im Angebot / Vertrag genannten. Sind nicht
gilt als Vertragswidrigkeit, als sichtbarer oder versteckter Mangel: geringfügig
Abweichungen in Farbe oder Maßen der Ware, soweit diese
technisch unvermeidbar, allgemein akzeptiert oder spezifisch für
verwendeten Materialien.
7.9. Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung kann Gawijn nicht verantwortlich gemacht werden
und die mögliche Garantie deckt keine Schäden ab, die sich ergeben aus:
– eine bestimmte Verarbeitung / Handhabung / Verwendung der Ware
geliefert, vom Kunden trotz des schriftlichen und begründeten Vorbehalts von Gawijn auferlegt;
– höhere Gewalt, anormale Verwendung / Missbrauch, Wartung
Unregelmäßigkeit, Verschulden des Kunden oder Dritter, Abnutzung oder äußere Einflüsse etc.
– Modulation / Umwandlung / (De-)Montage der gelieferten Ware, wenn dies geschieht
mit Artikeln, die nicht von Gawijn geliefert wurden und / oder wenn dies von jemandem gemacht wurde
andere als Gawijn;
– die Nichtbeanstandung der ggf. für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen durch den Kunden
von Gawijn vereinbarte Arbeiten, über die sich der Kunde in jedem Fall selbst erkundigen muss;
– Mängel bei den Bauarbeiten, an denen Gawijn selbst mitgewirkt hat
8. Anwendbares Recht / Zuständiges Gericht
8.1. Im Streitfall ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar und die Gerichte des Bezirks
Brüssel, der Fall